Laurent Karrer
Wangen bei Olten feiert den 800. Geburtstag
Die Stadt Olten hat die per Leistungsvereinbarung geregelten Zahlungen an die Notschlafstelle (Haus Bildmitte) wegen der aufgehobenen Baubewilligung mindestens bis zur Neubeurteilung des Baugesuchs eingestellt.
Bild: da
Das kantonale Bau- und Justizdepartement (BJD) hat per Verfügung die permanente Baubewilligung für die Oltner Notschlafstelle aufgehoben, weil die Oltner Baukommission sowohl die Ausstandspflicht als auch das rechtliche Gehör verletzte. Die Baukommission muss das entsprechende Baugesuch nun neu beurteilen.
Olten Nachdem der Verein Schlafguet die Notschlafstelle an der Bleichmattstrasse in Olten zunächst aufgrund einer zweijährigen, temporären Bewilligung betreiben konnte, reichte er im vergangenen Jahr ein Baugesuch für eine permanente Umnutzung der Liegenschaft Bleichmattstrasse 21 von Wohnungen in eine Notschlafstelle ein. Die Oltner Baukommission erteilte die entsprechende Bewilligung im Oktober 2025. Das kantonale Bau- und Justizdepartement hat nun aber die Beschwerde einer Privatperson gegen diesen Entscheid gutgeheissen. Die Baubewilligung wurde aufgehoben und zur Neubeurteilung an die Oltner Baukommission zurückgewiesen.
Gemäss Verfügung des BJD, welche der NOZ vorliegt, gibt es für die Aufhebung der Bewilligung zwei wesentliche Gründe. Zum einen hätte ein Mitglied der Oltner Baukommission in den Ausstand treten müssen. Das betreffende Kommissionsmitglied habe gemäss Verfügung zwar nie in einem Mandatsverhältnis mit dem Verein Schlafguet gestanden, jedoch wiederholt mit der Stiftung «Raum für soziale Projekte in der Region Olten». Dieser gehört die Liegenschaft, in welcher sich die Notschlafstelle befindet.
Dass das Kommissionsmitglied bereits in der Vergangenheit beim Umbau der betreffenden Liegenschaft für die Stiftung tätig war, wurde schon in einem früheren Beschwerdeverfahren nicht bestritten. Damals hat diese Tatsache gemäss BJD aber nicht genügt, um den Anschein der Befangenheit zu bejahen. Aus einer Baupublikation vom Februar 2026 gehe jedoch hervor, dass das Kommissionsmitglied erneut für die Stiftung an einem Bauprojekt tätig war. «Aus objektiver Hinsicht» entstehe daher der Eindruck, dass aufgrund der bestehenden Geschäftsbeziehungen eine Vertrauensbasis zwischen dem Kommissionsmitglied und der Stiftung bestehe, weshalb es in den Ausstand hätte treten müssen, so das BJD. Aus diesem Grund wurde die Baubewilligung vom Oktober 2025 aufgehoben.
Weiter sieht das BJD das Recht des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt. Die Baukommission sei nicht ausreichend auf neue Argumente des Beschwerdeführers eingegangen, sondern habe lediglich auf ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts – im Zusammenhang mit der temporären Umnutzung – verwiesen. Die neuen Einwände, dass ein grosser Teil der Nutzenden der Notschlafstelle den Wohnsitz im Ausland habe (was zu zusätzlichen Immissionen wie Verkehr, Gästen und Lieferungen führe), bleibt laut BJD mit diesem Verweis unberücksichtigt. Zudem sei nicht ohne Weiteres ersichtlich, weshalb die Baukommission auf eine Stellungnahme der Blaulichtorganisationen verzichtete, nachdem sie dies in ihrem ersten Entscheid zur temporären Umnutzung noch vorgesehen hatte. Der Entscheid der Baukommission sei deshalb ungenügend begründet und verletze das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers.
Die Aufhebung der Baubewilligung ist somit auf Fehler im Verfahren der Baukommission zurückzuführen. Die Verfahrenskosten in der Höhe von 2000 Franken werden dennoch hälftig auf die Baukommission und der Verein Schlafguet verteilt. Timo Probst, Co-Präsident von Schlafguet, erklärt auf Anfrage, man nehme zur Kenntnis, «dass wir die Verfahrenskosten solidarisch mit der Stadt Olten zur Hälfte teilen». Und was sagt die Stadt dazu, dass sich Schlafguet an den Verfahrenskosten beteiligen muss? «Das entspricht geltendem Recht; der Verein ist eine der unterlegenen Parteien», heisst es von der Stadtkanzlei.
Das kantonale Bau- und Justizdepartement bestätigt dies: «Eine Bauherrschaft gilt im rechtlichen Sinn auch dann als unterliegend, wenn die erteilte Baubewilligung im Beschwerdeverfahren aufgehoben wird. Die Gründe, welche zu einer Aufhebung führen, spielen dabei grundsätzlich keine Rolle.» Das BJD hält aber auch fest, dass Gemeinden nur ausnahmsweise, also sehr zurückhaltend, Verfahrens- oder Parteikosten auferlegt würden. Oder wie es in der Verfügung steht: wenn die Behörde «einen krassen Fehlentscheid in besonderer Weise zu verantworten hat», beispielsweise bei der Verletzung des rechtlichen Gehörs.
Die Oltner Baukommission muss das Baugesuch nun innert zweier Monate seit Rechtskraft der Verfügung neu beurteilen. Dies unter Ausschluss jenes Kommissionsmitglieds, welches die Ausstandspflicht verletzt hat.
Für Schlafguet bedeutet die Verfügung allerdings nicht, dass die Notschlafstelle sofort und bis auf Weiteres geschlossen werden muss. Zwar sei die weitere Nutzung der Räume ohne gültige Baubewilligung grundsätzlich widerrechtlich, wie das BJD in der Verfügung festhält. Die Interessen an einer Weiterführung der Notschlafstelle bis zum neuen Bauentscheid würden jedoch überwiegen. Ein Nutzungsverbot sei daher nicht verhältnismässig.
Wie die Stadtkanzlei Olten auf Anfrage zudem mitteilt, hat die Stadt ihre quartalsweise erfolgenden Zahlungen von jeweils 10'000 Franken an den Verein Schlafguet gestoppt. Die Situation werde neu beurteilt, wenn die Baubehörde einen neuen Entscheid gefällt habe. Grundlage für die Zahlungen ist eine zweijährige Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt und Schlafguet, die auf dieses Jahr hin abgeschlossen wurde. Der Zahlungsstopp erfolgte, da die Vereinbarung vorsieht, dass die Notschlafstelle über alle nötigen Bewilligungen verfügt, was aktuell nicht der Fall ist.
Eine erneute Publikation des Baugesuchs ist gemäss Auskunft der Stadtkanzlei nicht erforderlich. Die Baukommission selbst will sich auf Anfrage wegen des «laufenden Verfahrens» nicht zur Situation äussern.
Anwohnerinnen und Anwohner fordern die Baukommission derweil auf, das ergänzte Baugesuch für die Notschlafstelle neu auszuschreiben: Einzig eine formelle Publikation ermögliche eine korrekte Information aller Parteien, sichere das rechtliche Gehör aller Beteiligten und garantiere die Rechte auf Mitsprache.
Der Verein Schlafguet betont gegenüber der NOZ, dass es für den Verein seit Start des Projektes an der Bleichmattstrasse ein Anliegen ist, mit der Nachbarschaft in einem guten Verhältnis zu stehen. In regelmässigen Austauschsitzungen nehme man Anliegen auf und versuche, die Prozesse laufend zu optimieren. Interessierte Anwohnende würden jeweils an den Austauschtreffen teilnehmen und hätten damit die Möglichkeit, dem Vereinsvorstand sowie dem Fachteam direkt Feedback zu geben. Diese Treffen stufe man als sehr positiv ein und der Kontakt zu den Anwohnenden soll weiterhin aktiv gesucht werden.
David Annaheim
Interessant wäre, ob der Ausstand des betreffenden Kommissionsmitglieds den Entscheid beeinflusst hätte oder ob das Baugesuch auch mit einer Ja-Stimme weniger bewilligt worden wäre.
Fritz Zaucker antworten
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