Marco Lorenz
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Die Menschen am Rand der Gesellschaft, die sich bevorzugt beim Kirchensockel der Oltner Stadtkirche aufhalten, sollen an der Stationsstrasse 39 nahe des Bahnhofs Hammer einen «City-Träff» erhalten.
Olten Wie die Stadt Olten in einer Mitteilung schreibt, hat im Rahmen der Erarbeitung des Konzepts der Gassenarbeit im Frühjahr 2024 ein Workshop mit den Nutzerinnen und Nutzern des Kirchsockels stattgefunden, um Klarheit zu schaffen, welche Faktoren ein alternativer Standort – analog dem Modell in Burgdorf oder neu auch in Solothurn – erfüllen sollte. Im Sommer letzten Jahres habe dann eine Gruppe aus der Szene ein Konzept und Regeln für einen möglichen Standort entworfen. Ebenso seien darin die Anforderungen festgehalten worden, damit es zu einer freiwilligen Verlagerung der Szene kommt. Begleitet wurde die Gruppe dabei von der Suchthilfe Ost. Um die Pläne weiterzuverfolgen, habe die Direktion Soziales gegenüber den Szenevertretern die Gründung eines Vereins für die weitere Zusammenarbeit vorausgesetzt, was im April dieses Jahres auch erfolgte. In dessen Vorstand sind zur Unterstützung auch die beiden Sozialarbeiterinnen der aufsuchenden Sozialarbeit im Vorstand beratend vertreten, sie besitzen jedoch kein Stimmrecht.
Nachdem Verantwortliche der Stadt in der Folge mögliche Standorte besichtigt hatten, habe sich herausgestellt, dass die Räumlichkeiten an der Stationsstrasse 39 für einen Pilotbetrieb am besten geeignet seien. Die Liegenschaft ist bereits im Besitz der Stadt und wird bis anhin als Lagerraum für das historische Museum genutzt. Die Szenevertreter hätten sich erfreut über die Räumlichkeiten gezeigt und möchten zeitnahe mit einem Pilotbetrieb des sogenannten «City-Träffs» starten. Zur besseren Nutzung der Räumlichkeiten sei ein Wanddurchbruch und eine Verkleidung der Elektroverteilung notwendig. Da es sich um eine Nutzungsänderung handelt, liegt aktuell ein Baugesuch dazu auf (siehe Kasten). Nach Rechtskraft des Baugesuchs könne zeitnahe mit dem Pilotbetrieb gestartet werden.
Ein Betriebskonzept für den City-Träff liegt zwar vor, dieses muss aber noch präzisiert werden, sobald die Baubewilligung vorliegt, teilt Sozialdirektor Raphael Schär-Sommer auf Anfrage mit. Was jedoch bereits klar sei: Der geplante Treffpunkt werde über Nacht nicht zugänglich sein. Zudem sei es zwar erlaubt, vor Ort Alkohol und Nikotin zu konsumieren, nicht aber härtere Drogen. Letzteres, so Schär-Sommer, ist explizit auch von den Involvierten der Szene gewünscht worden.
Der unbefristete Pilotbetrieb soll laufend analysiert werden und der Stadtrat könne das Pilotprojekt jederzeit abbrechen, wenn die Gelingensvoraussetzungen als nicht mehr erfüllt erachtet werden.
Gemäss dem Titel der Medienmitteilung der Stadt handelt es sich bei der Stationsstrasse 39 um den «idealen Platz» für den City-Träff. Doch wie kann eine Liegenschaft, welche voraussichtlich ab 2026 für längere Zeit dem Baulärm der Erneuerung des Bahnhofs Hammer ausgesetzt ist, «ideal» sein? Ganz zu schweigen davon, dass die Aufenthaltsqualität draussen bei schönem Wetter kaum mit dem Kirchensockel und dessen schattigen Bäumen vergleichbar ist. Im von der Stadt Olten erwähnten Modell Burgdorf können die Betroffenen, deren Treffpunkt sich jüngst von einer Garage in ein leerstehendes Haus verschoben hat, nun sogar einen Garten mitbenutzen, wie in der «Berner Zeitung» zu lesen ist.
Auf Anfrage der NOZ teilt die Oltner Stadtkanzlei mit, dass der Standort Stationsstrasse 39 deshalb ideal sei, weil er aus Sicht der Szenengänger genügend zentral gelegen sei und gleichzeitig etwas abseits der stark frequentierten Fussgängerzone der Innenstadt liegt. Die Räumlichkeiten seien zudem mit sanitären Anlagen ausgestattet und der Aussenbereich biete genügend Platz, um sich draussen aufzuhalten; eine Begrünung sei aus Sicht der Szene nicht notwendig. Die Situation sei in etwa vergleichbar mit jener am alten Standort in Burgdorf.
Und was passiert mit dem bis dato vor Ort eingelagerten Material des Historischen Museums? Dieses sei auf die anderen Lagerflächen der Stadt sowie in das Museum selbst verteilt worden; teilweise würden nun die Büroräumlichkeiten des Historischen Museums als Zwischenlager dienen.
David Annaheim
Das Einreichen eines Baugesuchs ist im Kanton Solothurn in der Regel nicht nur bei Vorhaben wie Um- und Anbauten, dem Einbau von Heizungsanlagen oder dem Bau von Stützmauern und Cheminéeanlagen erforderlich, sondern auch bei Änderungen der Zweckbestimmung von Bauten, Anlagen und Räumlichkeiten. Diese Zwecksänderungen werden in der Regel in der Baupublikation mitgeteilt. Aktuellstes Beispiel: Das publizierte Baugesuch des Vereins Schlafgut vom 10. Juli, dem zu entnehmen ist, dass dieser Wohnungen zu Notschlafstellen umnutzen möchte. Wer die Publikation liest, weiss also, was Sache ist. Nicht so, wenn die Stadt Olten selbst Bauherrin ist: Sowohl beim mittlerweile verworfenen Vorhaben an der Leberngasse 6a, wo ein Garten mit Hofladen für suchtkranke Menschen hätte entstehen sollen, wie auch aktuell beim geplanten «City-Träff» an der Stationsstrasse 39 wurde der vorgesehene Nutzungszweck nicht in der Baupublikation angegeben.
Wie es auf Anfrage bei der Direktion Bau heisst, sei die Stadt dazu auch nicht verpflichet: «In der besagten Publikation [Stationsstrasse 39] wurde die Natur des Bauvorhabens allgemein umschrieben. Der Anzeigepflicht ist damit Genüge getan und der Drittrechtsschutz gewährleistet. Dritte, die durch das Bauvorhaben in ihren Interessen berührt sein könnten, haben durch die öffentliche Bekanntmachung die Möglichkeit erhalten, sich durch Akteneinsicht eine Vorstellung vom Vorhaben zu machen und entsprechend ihre Rechte wahrzunehmen.»
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