Renato Mitra
Das Jugendfest Niedergösgen findet unter dem Motto «Zirkus» statt
Christoph Blocher
Nachdem man den EU-Unterwerfungsvertrag wieder aufgeschnürt hat, schalten die Bundesverwaltung und der Bundesrat auch noch das obligatorische Referendum aus. Weil die Bundesverwaltung weiss, dass diese EU-Verträge nicht nur vor dem Volk, sondern auch vor den Kantonen kaum eine Chance haben, schiebt man das Mitbestimmungsrecht der Kantone kurzerhand beiseite. Und das, obwohl der Bundesrat ganz genau weiss, dass wir mit den neuen Verträgen die Rechtssetzung von Volk und Kantonen bei allen Fragen des EU-Binnenmarktes an Brüssel delegieren und dass im Streitfall EU-Richter der Gegenpartei entscheiden. Und dafür soll die Schweiz jährlich Hunderte von Millionen an die EU bezahlen? So viel ist den Bundesbeamten die Entmachtung der Stimmbürger wert.
Kein Land auf der Welt, das etwas auf sich hält, würde einen solchen Kolonialvertrag unterschreiben. Er ist in seinen Auswirkungen noch verheerender als der damals beabsichtigte Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von 1992. Dieser ist selbstverständlich Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt worden.
Jetzt ist die Sache staatsrechtlich noch viel klarer. Denn die neuen Anbindungsverträge mit zusätzlich erweiterter Personenfreizügigkeit brechen die geltende Bundesverfassung auch im Besonderen. Denn dort steht schwarz auf weiss: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.» Alle Verfassungsartikel brauchen ein Volks- und ein Ständemehr. Und Bestimmungen, welche Verfassungsartikel aushebeln, erst recht.
Das Parlament kann diesen Fehlentscheid noch korrigieren. Beobachten Sie, wer dazu die Kraft hat und wer noch zur schweizerischen Verfassung steht. Schweizer und Schweizerinnen – erwachet!
E gfreuti Wuche
Christoph Blocher
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