Marco Lorenz
Dullikens Gemeindepräsident blickt zurück auf seine ersten Monate im Amt
Ein politischer Auftrag verlangt, dass sämtliche beschlossene Nachtragskredite des Stadtrats auf der Website der Stadt Olten öffentlich und leicht zugänglich ausgewiesen werden.
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Olten Ein Vorstoss von Muriel Jeisy (Mitte), Marc Winistörfer (SVP), Manfred Schoger (GLP) sowie Mitunterzeichnenden fordert, dass sämtliche vom Oltner Stadtrat beschlossenen Nachtragskredite, jeweils nach Information der städtischen Finanzkommission, fortlaufend auf der Website der Stadt öffentlich und leicht zugänglich ausgewiesen werden sollen. Dies, da eine systematische Information des gesamten Parlaments oder der Öffentlichkeit bis anhin nicht stattfinde. Erst mit der Jahresrechnung im Juni erhalten Interessierte einen begrenzten Überblick. Aus Sicht der Vorstoss-Einreichenden genügt dies den heutigen Anforderungen an Transparenz nicht mehr.
Der Stadtrat anerkennt zwar das Bedürfnis nach Transparenz, empfiehlt dem Parlament aber dennoch, den Auftrag als nicht erheblich zu erklären. Der zuständige Stadtrat Thomas Fürst verweist in
seiner Auftrags-Antwort darauf, dass Stadtratsbeschlüsse (somit auch Nachtragskredite) grundsätzlich online publiziert werden. Einschränkungen bezüglich der Publikation gebe es bei «Beschlüssen, welche aus
Datenschutzgründen nicht öffentlich gemacht werden dürfen».
Doch hält sich der Stadtrat wirklich immer an seine skizzierte Praxis? Am 9. Dezember 2024 bewilligte dieser eine Pro-Kopf-Prämie für das Stadtpersonal mittels Oltner Geschenkgutscheinen in der Höhe von total CHF 61'950.-. Dieser Beschluss wurde nie separat auf der Website der Stadt publiziert, sondern erst
Monate später im Rahmen der Jahresrechnung aufgelistet. Der Beschluss war insofern von Brisanz, da das Parlament dem Personal wenige Tage zuvor einen Teuerungsausgleich verwehrte und der Stadtratsbeschluss quasi die direkte Reaktion auf den Parlamentsentscheid war. Wo genau soll bei diesem Beschluss ein Datenschutzgrund vorliegen?
Auf Anfrage teilt Thomas Fürst (damals noch nicht Teil der Exekutive) mit, dass er die damaligen Erwägungen des Stadtrats nicht aus erster Hand kenne. «Generell wird jedoch die Nichtveröffentlichung von Stadtratsentscheiden bzw. die Auslegung
des Persönlichkeitsschutzes laufend überprüft und tendenziell fällt die Entscheidung je länger je mehr zugunsten der Transparenz aus. Der Stadtrat hat als Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht, die er mit dem damaligen Entscheid der Nichtpublikation hoch gewichtete. Dies, um die Mitarbeitenden in der damaligen politischen Debatte nicht der Kritik auszusetzen, welche potenziell aufgrund des Stadtratsentscheids an sie hätte gerichtet werden können.» Damit wird zwar dargelegt, weshalb der Beschluss nicht öffentlich gemacht wurde, doch Fürsorge gegenüber den Mitarbeitenden alleine ist per se kein Datenschutzgrund.
David Annaheim
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