Marco Lorenz
Dullikens Gemeindepräsident blickt zurück auf seine ersten Monate im Amt
Erhält die Notschlafstelle an der Bleichmattstrasse 21 bald finanzielle Unterstützung durch die Stadt Olten?
Bild: da
Die Oltner Notschlafstelle an der Bleichmattstrasse 21 steht vor einer entscheidenden Weichenstellung. Mehrere Parteien des Oltner Gemeindeparlaments fordern in einem dringlichen Auftrag, dass die Stadt ab 2026 mindestens 40’000 Franken mittels Leistungsvereinbarung an die Notschlafstelle beisteuert, um die finanziell angeschlagene Institution zu unterstützen.
Olten Die Zukunft der Notschlafstelle an der Bleichmattstrasse 21 ist erneut Thema im Oltner Gemeindeparlament. Mehrere Parteien – SP, JSP, Olten jetzt!, Grüne, Junge Grüne und EVP – verlangen in einem dringlichen Auftrag, dass sich die Stadt Olten finanziell am Betrieb beteiligt. Konkret soll der Stadtrat mit dem Verein Schlafguet eine Leistungsvereinbarung über mindestens 40’000 Franken aushandeln, gültig ab 1. Januar 2026.
Hintergrund des Vorstosses sind turbulente Monate für die Notschlafstelle. Im August kündigte der verantwortliche Verein Schlafguet an, den Betrieb per Ende Oktober einzustellen. Kurz vor der Schliessung sprang das Sozialwerk Pfarrer Sieber mit einer Übergangslösung ein. Diese Unterstützung ist jedoch befristet und läuft im Frühjahr 2026 aus. Ohne eine langfristige Finanzierung droht dem Angebot erneut das Aus. Mit dem dringlichen Auftrag wollen die beteiligten Parteien nun ein Zeichen setzen. Wird die Dringlichkeit an der kommenden Parlamentssitzung vom 18. Dezember als erheblich erklärt, wird das Geschäft noch in derselben Sitzung behandelt.
Auf Anfrage schreibt Lukas Lütolf (Junge Grüne), dass der geforderte Betrag bewusst nicht auf den Franken genau festgelegt wurde, da eine gewisse Flexibilität in der detaillierten Aushandlung zwischen Stadt und Verein Schlafguet gewährleistet werden müsse. Die Auftragsbegründung setze mit dem Hinweis auf die Fixkosten für Miete, Strom, Energie etc. (CHF 60'000) zudem einen potenziellen Kostenrahmen.
Man gehe anhand der bestehenden Leistungsvereinbarungen der Stadt Olten mit anderen Vereinen/Organisationen zudem davon aus, dass im Fall der Erheblicherklärung des Auftrags eine dreijährige Vereinbarung angestrebt wird. Sollten sich bei den Vertragsverhandlungen zwischen Stadt und Verein jedoch andere Zeiträume als sinnvoll(er) erweisen, würde man sich aber nicht dagegen wehren.
Obwohl die Vereinbarung laut Auftrag per 1. Januar 2026 gelten soll, könnte es noch einige Monate dauern, bis diese unter Dach und Fach ist. Beiträge über 40’000 Franken pro Jahr erfordern eine separate Vorlage des Stadtrats an das Parlament – diese dürfte wohl frühestens im kommenden März vorliegen. Für die Auftraggebenden ist dies jedoch sekundär. Entscheidend sei die politische Signalwirkung eines positiven Parlamentsentscheids. Eine klare Zusage der Stadt sei ein starkes Argument gegenüber weiteren Geldgebern – und zentral für eine mögliche Verlängerung der Übergangshilfe durch das Sozialwerk Pfarrer Sieber. Oder, wie Lütolf es formuliert: "Warum sollten beispielsweise umliegende Städte oder soziale Institutionen das Projekt unterstützten, wenn es nicht mal die Stadt Olten selbst tut?"
Doch wie sehen eigentlich die aktuellen Übernachtungszahlen der Notschlafstelle aus? Wie Timo Probst, Co-Präsident von Schlafguet, auf Anfrage schreibt, wurden im Jahr 2025 bisher 3262 Übernachtungen registriert – 2710 in der Notschlafstelle, 552 in der Notpension. Seit Betriebsstart im April 2024 haben total 286 verschiedene Personen in der Notschlafstelle übernachtet: 130 aus dem Ausland, 87 aus dem Kanton Solothurn, 22 aus dem Kanton Aargau und der Rest aus der übrigen Schweiz. Und wie viele stammen aus Olten? Bislang waren es 18 Personen. Auf Olten folgen innerhalb des Kantons die Gemeinden Solothurn (11), Trimbach (6) und Niederbuchsiten (5). Aus den weiteren umliegenden Gemeinden sind es grossmehrheitlich jeweils 1 bis 3 Personen.
Derzeit sieht sich die Notschlafstelle aber auch noch mit einer anderen Herausforderung konfrontiert. Kürzlich erhielt sie Post von der Oltner Steuerverwaltung. Der Grund: Die Erhebung einer Übernachtungstaxe (auch City-Taxe genannt) durch die Einwohnergemeinde. Die City-Taxe wurde zwar kaum für soziale Notschlafangebote konzipiert, rein formal gesehen unterliegt die Notschlafstelle dieser jedoch. Denn sie ist seit Anfang Jahr im Besitz einer gastgewerblichen Betriebsbewilligung und beherbergt Personen gegen Entgelt. Wie viele Übernachtungen tatsächlich von der City-Taxe betroffen sind - für Personen, die beispielsweise mit einem Gutschein eines Fürsorgeamts übernachten, fällt keine Taxe an - ist aktuell unklar. Der Verein Schlafguet befindet sich diesbezüglich aktuell noch im Gespräch mit der Stadt. Sollte die Taxe aber strikt nach Reglement erhoben werden, dürfte dies ein ordentlicher vierstelliger Betrag zulasten der Notschlafstelle bedeuten.
David Annaheim
Lade Fotos..