Mara Meier
Weshalb ihr der Nebenjob als Sigristin Freude bereitet
In finanzieller Hinsicht ist der Betrieb für das vorerst zweijährige Oltner Notschlafstellen-Pilotprojekt, das am 15. April startet, für das erste Jahr gesichert. Es steht und fällt jedoch mit der Freiwilligenarbeit, weshalb sich der Verein Schlafguet, der hinter dem Projekt steht, stets über helfende Hände freut.
Olten Es war ein steiniger Weg bis hierhin für den Verein Schlafguet und dessen geplante Notschlafstelle. Nach Jahren der Suche nach einem geeigneten Gebäude sowie Einsprachen aus der Nachbarschaft soll der Betrieb nun am 15. April starten – nach Urteil des Verwaltungsgerichts fürs Erste als Pilotprojekt auf zwei Jahre beschränkt.
Gemäss Auskunft von Schlafguet sei der Betrieb, was das Finanzielle betrifft, für das erste Jahr gesichert. Pro Tag werden 1000 Franken benötigt, um den Betrieb aufrechtzuhalten. Der grösste Brocken wird diesbezüglich durch Spenden von Privaten und Stiftungen gedeckt; hinzu kommen Mitgliederbeiträge und Betriebserträge. Überdies wurde soeben das Ziel einer noch bis Ende Monat laufenden Crowdfunding-Aktion zur Einrichtung von vier Zimmern in der Notschlafstelle frühzeitig erreicht (Fr. 15'000.–).
Für die Betreuung der Gäste und die Durchsetzung der Hausordnung sind stets zwei Betreuungspersonen vor Ort, wenn die Notschlafstelle abends um 19 Uhr seine Tür öffnet. Um 22 Uhr wird der Eingang abgeschlossen und morgens um 8 Uhr müssen die Gäste das Haus wieder verlassen. «Beim Check-in gibt es jeweils ein kurzes Eintrittsgespräch mit den Betreuungspersonen, bevor der Einlass gewährt wird», erklärt Timo Probst, Co-Präsident vom Verein Schlafguet.
Das Betreuungsduo besteht stets aus einer professionell angestellten Person mit einer Ausbildung im Bereich Soziale Arbeit sowie einer Person, die ehrenamtlich mithilft. Für den Erfolg des Projekts ist es also essenziell, dass genügend Freiwillige mitwirken. Von den Freiwilligen werden pro Monat ein bis zwei Einsätze in der Notschlafstelle erwartet, wobei die Hauptverantwortung jeweils bei der angestellten Person liegt. Zu den Aufgaben gehören nebst dem Kontakt zu den Gästen mitunter kleinere Haushaltsarbeiten, das Bereitstellen von Hygieneartikeln oder das Zubereiten eines einfachen Abendessens oder Frühstücks. Während der 13 Stunden, welche die Freiwilligen im Haus verbringen, soll sich aber auch die Gelegenheit bieten, (Schlaf-)Pausen einzulegen.
Das Interesse zu helfen scheint vorhanden zu sein. An einem Infoanlass über die Freiwilligenarbeit in der Notschlafstelle fanden am vergangenen Samstag bereits rund 20 Interessierte den Weg in den christkatholischen Kirchgemeindesaal. Seither habe sich die Anzahl Freiwilliger zudem noch erhöht. Weitere Interessierte dürfen sich jederzeit beim Verein melden oder am Samstag, 13. April, beim Tag der offenen Tür in der Notschlafstelle vorbeischauen.
Das Haus an der Bleichmattstrasse 21 im Oltner Schöngrundquartier wird für den Betrieb in drei Teile gegliedert: Notschlafstelle, Notpension sowie Sozial-WG. Der Unterschied der Notschlafstelle zur Notpension besteht darin, dass Personen in der Notschlafstelle nicht länger als fünf aufeinanderfolgende Nächte verbringen können, wobei eine Übernachtung fünf Franken kostet. In der Notpension wiederum ist ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten möglich. Hier muss allerdings eine Kostengutsprache der Wohngemeinde vorliegen. Eine Ausweispflicht besteht bei beiden Angeboten, ansonsten bleibt der Zugang zum Gebäude verwehrt. Insgesamt bieten Notschlafstelle und -pension Platz für 16 Personen. In der Sozial-WG im 2. Stock können überdies drei Menschen als Dauermietende leben.
In der Notschlafstelle/-pension herrscht ein striktes Drogen-, Alkohol- und Gewaltverbot. «Uns ist es wichtig, dass wir die Regeln klar durchsetzen und sich dies auch schnell herumspricht», erklärt Timo Probst. Nur so sei ein ordentlicher Betrieb möglich und könne man die teils noch zweifelnde Nachbarschaft vom Projekt überzeugen. Unter anderem sollen die Gäste beim Eintrittsgespräch bezüglich der Regeln sensibilisiert werden. Sollten die Regeln dennoch missachtet werden, droht ein Hausverbot.
Weitere Infos:www.schlafguet-olten.ch
David Annaheim
ich finde es nach wie vor sehr bedenklich, wird so eine Notschlafstelle in einem Quartier eröffnet. Und dazu noch vis a vis einer Schule/Kindergarten. Ich verstehe, dass diese Leute auch eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen, jedoch nicht an so einem Ort. Typisch Olten.
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