Bruno Rölli
Er konnte seinen Gravurladen in neue Hände übergeben
Die Corpora Immobilien AG möchte auf dem Oltner Fustligfeld eine Überbauung mit Einfamilien- und Doppelfamilienhäusern realisieren. Dass Anwohner Bauprojekte verzögern, ist sich Marco Orlando, Geschäftsführer des Immobilienunternehmens, gewohnt. Dass aber der Direktor der Solothurner Handelskammer privat Beschwerde einlege, sei bemerkenswert, kritisiere dieser doch selbst öffentlich Dauerverhinderer von Bauprojekten.
Marco Orlando, was für eine Überbauung soll auf dem Fustligfeld genau entstehen?
Geplant ist eine Überbauung mit 13 Doppelfamilien- und 6 Einfamilienhäusern mit genügend Grünflächen in einer Wohnzone. Dadurch, dass das Projekt an einer Top-Lage entstehen soll, haben die Häuser hohe Standards und dementsprechend ihren Preis. Da es sich um eine Überbauung handelt, haben die Gebäude einen gewissen Wiederholungsfaktor. Doch alles kommt harmonisch daher und gleichwohl ist jedes Haus individuell und lässt Privatsphäre zu.
Der Bauprofil-Stangenwald steht schon lange prominent am Hang. Was ist die letzten Jahre konkret passiert?
Im Dezember 2023 haben wir das Baugesuch eingereicht. Es wurde im Januar 2024 publiziert und hatte 11 Einsprachen zur Folge. Diese wurden Ende Oktober 2024 alle durch die Stadt abgewiesen und die Baubewilligung erteilt. Es folgten 7 Beschwerden an die nächste Instanz, die Ende März dieses Jahres vom kantonalen Bau- und Justizdepartement erneut alle abgewiesen wurden. Nun sind noch drei Beschwerden vor dem Verwaltungsgericht hängig. Mit einem Entscheid ist hier voraussichtlich im Frühjahr 2027 zu rechnen. Ein Weiterzug ist weiterhin möglich und wäre mit einer erneuten Verzögerung von rund 12–18 Monaten verbunden.
Ist es nicht das gute Recht beschwerdeberechtigter Personen, Rechtsmittel einzulegen?
Natürlich. Es ist wichtig, dass gegen fehlerhafte Baueingaben Beschwerde erhoben werden kann. Hier geht es meiner Meinung aber nur noch darum, ein bereits bewilligtes Bauprojekt bewusst zu blockieren und zu verzögern.
Was wird konkret am Projekt beanstandet, das Sie zu diesem Vorwurf führt?
Beanstandet wird etwa die Nähe zur Hochspannungsleitung, was für die Nachbarn überhaupt keine Relevanz hat. Auch wird Mehrverkehr befürchtet. Dieser hält sich jedoch in Grenzen, da wir keine Mehrfamilienhäuser bauen. Zudem wurde die Erschliessungsstrasse bereits vor einiger Zeit durch die Stadt freigegeben und fertig erstellt.
Überhaupt haben wir uns an alle Richtlinien gehalten. Wir wissen genau, welche Baugesetze berücksichtigt werden müssen. Es ist klar definiert, wie nahe an den Wald und an die Hochspannungsleitung gebaut werden darf. Deshalb wurde uns die Baubewilligung ja auch erteilt.
Besonders bemerkenswert ist, dass sich unter den Projektgegnern auch Daniel Probst, FDP-Kantonsrat und Direktor der Solothurner Handelskammer, befindet. Wer für Wirtschaftswachstum einsteht und öffentlich in den Medien die Dauerverhinderer von Bauprojekten kritisiert, sollte meiner Meinung nach auch privat ein Zeichen setzen, wenn er selbst davon betroffen ist.
Sind derlei Projektverzögerungen aussergewöhnlich?
Es ist leider kein Sonderfall. In Trimbach planen wir ein ähnliches Projekt mit guter Lage in einem Einfamilienhausquartier. Auch dort warten wir seit mehreren Jahren trotz bewilligtem Gestaltungsplan. Was sicher der Fall ist: Je besser die Lage, desto eher kommt es zu Projektverzögerungen, da die Anwohner genügend Geld haben. In Arealen, in denen die Anwohner kleinere Budgets haben, gibt es weniger Probleme.
Welche Folgen haben derlei Verzögerungen für Immobilienunternehmen?
Das Grundstück ist im vorliegenden Fall in Olten bezahlt, es handelt sich um einen zweistelligen Millionenbetrag. Wir haben einen langen Atem und die Verzögerung bricht uns nicht das Genick. Wenn aber über Jahre nichts geht, ist dies für jedes Immobilienunternehmen unschön. Mittelgrosse Investoren können es sich gar nicht mehr leisten, ein grosses Grundstück zu kaufen, weil das Risiko schlicht zu gross ist. Von kleineren Investoren haben wir bereits Projekte übernommen, weil diese die Vorhaben mit der Zeit nicht mehr selbst tragen konnten.
Springen Kaufinteressenten nach einer gewissen Zeit auch ab?
Wir hatten von Beginn weg eine lange Interessentenliste. Aber wer sich 2024 für ein Haus interessiert, will natürlich nicht bis 2029 mit dem Bezug des Eigenheims zuwarten und sucht sich dann etwas anderes. Wir haben aber keine Angst, dass wir beim vorliegenden Projekt keine Kaufinteressenten finden werden.
Ist es grundsätzlich ein Problem des Baurechts in der Schweiz, dass die Prozesse zu lange dauern?
In den letzten 15 bis 20 Jahren haben sich die Bauprozesse im Durchschnitt verlangsamt. Verschiedenste Fachberichte über Brandschutz, Geologie, Verkehr und mehr müssen erstellt werden. Der Architekt ist heute wesentlich stärker in der Pflicht, alle diese Berichte vor der Baueingabe einzuholen. Selbst für die Rampe einer Tiefgarageneinfahrt braucht es mittlerweile einen Verkehrsplaner. Vieles davon gab es früher nicht; das Baugesetz hat sich verschärft. Die lokalen Behörden sind oft überfordert mit den komplexen Baueingaben, weil die Ressourcen fehlen. Bei der Überbauung in Olten war Letzteres jedoch weniger ein Problem, sondern einfach die Verzögerungen durch die Beschwerden. Für uns ist wichtig, dass wir uns auf das Baugesetz verlassen können. Und wir sind klar dafür, dass sich die Prozesse bei Einsprachen beschleunigen. Aber hier ist die Politik gefordert. Doch wenn jene Politiker, die ebendies befürworten, uns selbst noch Steine in den Weg legen, wird es am Ende nur noch mühsamer.
Daniel Probst, seines Zeichens FDP-Kantonsrat und Direktor der Solothurner Handelskammer, gehört zu einer von drei Beschwerdeparteien, deren Beschwerden aktuell beim Verwaltungsgericht hängig sind. In seiner «Blickwinkel»-Kolumne in der NOZ vom 24. September mit dem Titel «Fortschritt gibt es nicht zum Nulltarif», schrieb er unter anderem: «Kritik gehört zur Demokratie. Dauerverhinderung nicht. Wenn bei jeder Veränderung zuerst die Gründe dagegen gesucht werden, kommen wir irgendwann nicht mehr vorwärts. Fortschritt gibt es nicht zum Nulltarif. Wer sichere Energie, attraktive Städte, gute Verkehrsverbindungen, Arbeitsplätze und Wohlstand will, muss akzeptieren, dass Veränderung stört, Geld kostet und Risiken mit sich bringt.»
Gegenüber der NOZ erklärt er seine Beweggründe zur Beschwerde gegen die Überbauung und nimmt zum Vorwurf der Corpora Immobilien AG Stellung, er lebe privat nicht vor, was er öffentlich propagiert:
Daniel Probst, weshalb sollte Ihrer Meinung nach das Bauvorhaben nicht wie geplant realisiert werden? Was wird konkret beanstandet?
Die Nachbarschaft und ich sind nicht grundsätzlich gegen eine Überbauung des Fustligfelds. Im Gegenteil: Eine sinnvolle Entwicklung dieses Gebiets stärkt die Attraktivität von Olten. Bei dem konkreten Projekt stellen sich aus unserer Sicht jedoch rechtliche und verkehrliche Fragen, insbesondere zur Erschliessung und Verkehrssicherheit sowie zu einzelnen bau- und planungsrechtlichen Punkten. Diese lassen wir im dafür vorgesehenen Rechtsverfahren prüfen.
Was sagen Sie zum Vorwurf der bewussten Blockierung beziehungsweise Verzögerung? Und zum Vorwurf, dass Sie öffentlich eine Haltung vertreten, die konträr zu Ihrem Vorgehen bei der geplanten Überbauung ist?
Den Vorwurf einer bewussten Blockierung weise ich entschieden zurück. Zwischen einer sachlich begründeten Einsprache gegen konkrete Punkte eines Projekts und einer grundsätzlichen Verhinderungshaltung besteht ein klarer Unterschied. Rechtsmittel gehören zu unserem Rechtsstaat. Meine Kritik richtet sich dort gegen Dauerverhinderung, wo Projekte grundsätzlich bekämpft oder Verfahren allein zur Verzögerung eingesetzt werden.
David Annaheim
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